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Ihr Prof. Dr. Martinek
Das Hüftgelenk verbindet Rumpf und Beine und besteht aus der Hüftpfanne im Beckenknochen und dem Hüftkopf des Oberschenkelknochens. Da normalerweise die große Gelenkpfanne den Hüftkopf umschließt, ist das Gelenk sehr stabil.
Beginnend mit der Geburt gibt es dennoch eine Reihe von Erkrankungen und Entwicklungsstörungen, die relativ früh zu Problemen und v.a. zur Entwicklung von Arthrose führen.
Arthrose ist einer der häufigsten Ursachen für eine Hüftgelenkserkrankung (Coxarthrose). Sie entsteht durch einen übermäßigen Knorpelverschleiß, welcher durch mechanische, entzündliche oder stoffwechselbedingte Faktoren entscheidend beschleunigt wird.
Die verzögerte Reifung der Hüfte direkt nach der Geburt und Durchblutungsstörungen im Wachstumsalter spielen bei der Entstehung der Coxarthrose die wichtigste Rolle.
Durch einen die Arthrose begleitenden vermehrten Knorpelabrieb kommt es wiederholend zu schmerzhaften Entzündungen der Gelenkkapsel des Hüftgelenks. Die Folgen sind Schmerzen (v.a. nach Belastung) und zunehmender Einsteifung des Gelenkes. Zunächst bestehen Anlauf-, später Nacht- und Ruheschmerzen auf. Zuletzt ist die Gehstrecke auf Minimum reduziert und die Lebensqualität eingeschränkt.
Die operative Behandlung richtet sich am Ausmaß der Arthrose, was in der Regel am Röntgenbild bestimmt werden kann.
In den meisten Fällen ist die Implantation eines künstlichen Hüftgelenks notwendig. Bei jungen Patienten (unter 50 Jahre) wird eine Schenkelhalserhaltende Hüftkopfkappe eingesetzt, bei älteren Patienten eine Totalendoprothese.
Bei milder Form der Arthrose wird insbesondere bei jungen Patienten eine Arthroskopie des Hüftgelenks empfohlen.
Durch eine Hüftgelenksarthroskopie kann häufig eine deutliche Besserung der Beschwerden erzielt werden. Empfohlen wird dieser Eingriff vor allem bei jüngeren Patienten, um die Implantation eines künstlichen Gelenks zu verzögern.
Bei der Arthroskopie wird das Gelenk durch Traktion (Zug) mobilisiert, der defekte Knorpel geglättet, vorhandene freie Gelenkkörper und entzündete Schleimhaut entfernt. Außerdem können Osteophyten – Randausziehungen – an der Pfanne und am Hüftkopf – abgetragen werden und dadurch die häufig eingeschränkte Beweglichkeit verbessert werden. Schmerzerleichterung erzielt.
Bei vollständiger Zerstörung des Gelenks ist kein gelenkerhaltender Eingriff mehr möglich. Bei jungen Patienten wird dann, um möglichst viel Knochen zu erhalten, eine Hüftkopfkappe eingesetzt. Dies hat den Vorteil, dass die normale Anatomie und Kinematik erhalten bleibt. Außerdem bleibt Knochensubstanz in Hinblick auf eine Revision erhalten.
Bei älteren Patienten kann der Schenkelhals infolge Kalksalzminderung nicht mehr erhalten bleiben. Deshalb wird eine vollständige Hüftendoprothese implantiert. Bei diesem Eingriff wurden ernorme Fortschritte in Bezug auf Material und Technik erzielt. Bei den meisten Patienten kann die Endoprothese mit der minimal-invasiven Operationstechnik (MIS) über einen 6-8 cm langen Schnitt durchgeführt werden. Bei dieser Technik werden praktisch keine Muskeln mehr abgelöst – dadurch können die Patienten schneller voll belasten und rehabilitieren. Auch der Blutverlust ist deutlich geringer.
Nach einer Hüftgelenksarthroskopie, welche meist kurz-stationär durchgeführt wird, wird das operierte Bein für 2 Wochen an Gehstützen teilentlastet. Die Beweglichkeit der Hüfte ist nicht limitiert und wird passiv schmerzabhängig gesteigert. Die Arbeitsunfähigkeit beträgt durchschnittlich 6 Wochen.
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